Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besonderen Vorschriften und Besonderheiten insbesondere im Zusammenhang mit Mitwirkungspflicht.

BGH Urteil vom 10.12.2013. Der BGH entscheidet zu Klauseln über die Bindung des Reiseveranstalters zu vorläufigen Flugzeiten. Die Klauseln lauten wie folgt:

Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht versteht man den gesamten Bereich, der die Ortsveränderung von Personen und Gütern beschreibt.

Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht versteht man den gesamten Bereich, der die Ortsveränderung von Personen und Gütern beschreibt.

Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht versteht man den gesamten Bereich, der die Ortsveränderung von Personen und Gütern beschreibt.

Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht versteht man den gesamten Bereich, der die Ortsveränderung von Personen und Gütern beschreibt.

Unter dem Begriff des Vertragsrechts werden üblicherweise die Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen von Verträgen ganz allgemein regeln.