Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ursprünglich als Schutzrecht des Arbeitnehmers entwickelt worden.
Es umfasst alle Regelungen, die sich auf die abhängig geleistete Arbeit beziehen. Der Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer das wichtigste Rechtsgeschäft und sichert seine wirtschaftliche Existenz. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Dabei beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
- Entwurf von individuellen Vertragsgestaltungen
- taktisches Verhalten und Vorgehensweise im Vorfeld einer Kündigung
- Beratung bei der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; dazu gehören
- Aufhebungsverträge und Abfindungsregelungen und Sperrfristen beim Bezug von Arbeitslosengeld
- Vertretung im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Arbeitsrechtliche Beratung im Insolvenzverfahren