Die Reform des Zentralregisters zum 1.5.2014
Zum 01.05.2014 erfolgt eine grundlegende Reform des Verkehrszentralregisters und des Punktsystems.
Dadurch sollen Rechtsunsicherheiten beseitigt, Fehler des bisherigen Systems korrigiert und Verkehrsverstöße neu gepunktet werden. Vor allem geht es um eine Konzentration auf den Zweck des Registers: Es sollen nur noch die Personen erfasst und zentral gespeichert werden, die durch gefährdende Verkehrsverstöße auffallen. Rein formale Verstöße, die sich nicht unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken, werden nicht mehr eingetragen.
Künftig wird in diesem Sinne auf die Speicherung bestimmter Ordnungswidrigkeiten ohne Verkehrssicherheitsbezug wie die verbotene Verkehrsteilnahme in Umweltzonen und solcher Parkverstöße, die keine Verkehrsgefährdung nach sich ziehen, verzichtet. Straftaten gegen das Pflichtversicherungsgesetz werden nicht mehr eingetragen. Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aber ohne Verkehrsgefährdung bei Bagatellfällen werden nicht mehr gespeichert.
Dies gilt bei diesen Taten nur dann, wenn das Strafgericht ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre anordnet. Solche Straftaten sind: die fahrlässige Körperverletzung, die Nötigung und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Nur wer durch eine Vielzahl von Verstößen auffällt, wird den Maßnahmen des Punktsystems unterworfen. Von den rund 9 Millionen in Flensburg erfassten Personen sind das jährlich etwa 250.000 Führerscheininhaber. Für alle anderen bleibt damit ein Eintrag in Flensburg ohne weitere Folgen, weil keine oder nur wenige neue Delikte hinzukommen.
Wer dagegen „fleißig“ Punkte sammelt, riskiert den Führerschein: 2012 waren dies 4.220 Personen.