EU-Parlament will den Europäischen Haftbefehl reformieren
Der Europäische Haftbefehl wurde am 1.1.2004 eingeführt mit der Absicht Verdächtigte und Beschuldigte schneller und einfacher gerichtlich zu verfolgen.
Das alte umständliche Auslieferungsverfahren wurde durch ein neueres und schnelleres Übergabeverfahren umgewandelt. Dieses System zeigt in der Praxis erhebliche Nachteile, insbesondere die Verletzung von Verfahrensrechten, schlechte Haftbedingungen sowie der Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Es soll nunmehr nachgebessert werden.