Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Es regelt aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie die Vormundschaft, die Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
In der Praxis beschäftigen wir uns häufig mit Beratungen vor und anlässlich von
- Ehescheidungen und allen damit zusammenhängenden Fragen so z.B. Folgesachen
- die Ehewohnung und den Hausrat
- den Zugewinn (Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte)
- den Versorgungsausgleich (Rentenfragen)
- alle Fragen des Unterhaltes für Ehegatten, für minderjährige und volljährige Kinder oder auch für den Unterhalt von Eltern
- schließlich auch mit Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs mit minderjährigen Kindern.
Wir möchten für unsere Mandanten erreichen, dass im Falle von Trennung oder Scheidung möglichst konfliktfrei ein sachgerechtes Ergebnis erzielt wird.