Haftung bei grober Fahrlässigkeit
Wer grob fahrlässig handelt, riskiert seinen Versicherungsschutz
Wird etwa mit einem Mietwagen ein Unfall verursacht und der Fahrer fuhr unter Alkoholeinfluss, so muss der Fahrer unter Umständen einen Teil des Schadens zahlen, selbst wenn der Fahrzeugvermieter unwirksame Vertragsbedingungen verwendet hat
Eine Klausel, wonach der Mieter bei grober Fahrlässigkeit den ganzen Schaden hätte übernehmen müssen, sei allerdings unwirksam, so die Entscheidung der Richter am BGH.