Jagd-Haftpflichtversicherungen für Hunde
80 % aller gemeldeten Schadensfälle in der Jagdhaftpflichtversicherung werden durch Hunde verursacht.
Es handelt sich meistens um Bagatellschäden, die sich ausserhalb des Jagdbetriebes ereigneten.
Hundeführer sollten wissen, wie viele Hunde maximal mitversichert sind, wie die Brauchbarkeit des Hundes im Schadensfalle nachzuweisen ist (jedes Bundesland hat eigene Regeln). Die Bedingungswerke der Versicherungen geben zuweilen nicht ausreichend Klarheit darüber. Deshalb sollte man direkt mit dem Sachbearbeiter der Versicherung Kontakt aufnehmen und Zweifelsfragen detailliert klären.
Es ist eher nicht ratsam nur auf eine mündliche Auskunft eines Sachbearbeiters zu vertrauen und stattdessen eine schriftliche Erklärung anzufordern. Im Schadensfall hilft Klarheit. Führt man Hunde ohne Prüfungen, die die Brauchbarkeit bestätigen, sollte man die Hunde gegen Zusatzprämien von vornherein soweit möglich mitversichern.
Einige Bundesländer schreiben in Landeshundegesetzen eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunde. Dazu gehören nach Größe und Gewicht die meisten jagdlichen Rassen. Die Versicherungspflicht ist am Wohnsitz nachzuweisen. Ein gelöster Jagdschein reichte bisher aus, da über die Jagdhaftpflichtversicherung Hunde mitversichert sind. Viele Städte und Gemeinden fordern allerdings oft eine individualiserte Versicherungsbescheinigung für jeden einzelnen Hund.
RWJ 12/2013
Rechtsanwalt Andreas Grossek