Kaufrecht
Unter dem Begriff des „Kaufrechts“ versteht man die Zusammenfassung von Regeln, die das Zustandekommen von Kaufverträgen regeln.
Der Kaufvertrag ist das am häufigsten vorkommende Rechtsgeschäft, also der Austausch von Waren gegen Geld. Kaufverträge können mündlich oder schriftlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten der Vertragsparteien geregelt werden.
Ein Kaufvertrag besteht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen, die man als Angebot einerseits und Annahme andererseits bezeichnet. Der Verkäufer verpflichtet sich die Kaufsache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum daran zu verschaffen, während sich der Käufer verpflichtet die Kaufsache abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen.
Probleme tauchen meistens dann auf, wenn die Kaufsache Mängel aufweist oder nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.