Steuerstrafrecht
Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besonderen Vorschriften und Besonderheiten insbesondere im Zusammenhang mit Mitwirkungspflicht.
Soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ist es das Ziel, eine taktische Vorgehensweise zu entwickeln, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Die Vermeidung des Ermittlungs- und Strafverfahrens sollte vorrangiges Ziel sein.
Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Steuerbehörden und gegebenenfalls den Instanzen der Strafverfolgung.
Wir beschäftigen uns mit folgenden Problemkreisen
- Steuerstrafrecht
- strafbefreiende Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung
- Steuerfahndung
- Betriebsprüfung
- Bankengeheimnis