Strafrecht
Die effektive Verteidigung in einem Strafverfahren beginnt bereits im Ermittlungsverfahren.
Dort wird die Grundlage für ein erfolgreich abgeschlossenes Strafverfahren geschaffen. Sie sollten keine voreiligen Erklärungen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen bevor der Anwalt die Ermittlungsakte eingesehen hat. Dies gilt erst recht, wenn Sie der Auffassung sind eine schwierige Situation wie eine Durchsuchung oder Festnahme durch eine schnelle Erklärung abwenden zu können. Eine voreilige Aussage kann später fatale Folgen haben.
Wir vertreten Sie umfassend von der Abgabe einer etwaig gebotenen Aussage im Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in der Hauptverhandlung und ggf. Berufung oder Revision.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind hier:
- Verteidigung gegen Tatvorwürfe nach dem Strafgesetzbuch
- Steuerstrafrecht
- Verteidigung verkehrstrafrechtlicher Verstöße
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
Wir vertreten Mandanten im Falle der Inhaftierung auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten, Auslandsbesuche sind selbstverständlich möglich. Wir dürfen als Rechtsanwalt in Strafsachen an allen deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof auftreten. Wir treten selbstverständlich auch als Pflichtverteidiger auf.