Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht versteht man den gesamten Bereich, der die Ortsveränderung von Personen und Gütern beschreibt.

Er ist sehr breit gefächert. Man unterscheidet zwischen

  • dem Verkehrszivilrecht
  • dem Verkehrsstrafrecht
  • dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
  • dem Verkehrsverwaltungsrecht

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht befasst sich im Vergleich zum Verkehrsstrafrecht mit weniger gravierenden Verstößen, beispielsweise

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstößen
  • Telefonieren mit dem Handy
    um nur einige aufzuzählen.

Hier werden in der Regel Geldbußen verhängt und manche Vergehen auch mit Punkten in Flensburg im Verkehrszentralregister geahndet. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Das Verkehrszivilrecht
Das Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsverwaltungsrecht

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