Er ist sehr breit gefächert. Man unterscheidet zwischen
- dem Verkehrszivilrecht
- dem Verkehrsstrafrecht
- dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- dem Verkehrsverwaltungsrecht
Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht versteht man den gesamten Bereich, der die Ortsveränderung von Personen und Gütern beschreibt.
Er ist sehr breit gefächert. Man unterscheidet zwischen