Verkehrsstrafrecht
Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht versteht man den gesamten Bereich, der die Ortsveränderung von Personen und Gütern beschreibt.
Er ist sehr breit gefächert. Man unterscheidet zwischen
- dem Verkehrszivilrecht
- dem Verkehrsstrafrecht
- dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- dem Verkehrsverwaltungsrecht
Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit der Sanktionierung von Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden.
So typischerweise, das
- unerlaubte Entfernen vom Unfallort
- das Fahren ohne Fahrerlaubnis
- das Fahren unter Einfluss von Drogen, Medikamenten und/oder Alkohol
oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Dies sind nur einige wenige Beispiele, aber ständig Bereiche unserer Tätigkeit im Verkehrsstrafrecht.
Das Verkehrszivilrecht
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Das Verkehrsverwaltungsrecht / Führerscheinrecht