Verkehrsstrafrecht

Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht versteht man den gesamten Bereich, der die Ortsveränderung von Personen und Gütern beschreibt.

Er ist sehr breit gefächert. Man unterscheidet zwischen

  • dem Verkehrszivilrecht
  • dem Verkehrsstrafrecht
  • dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
  • dem Verkehrsverwaltungsrecht

Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit der Sanktionierung von Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden.

So typischerweise, das

  • unerlaubte Entfernen vom Unfallort
  • das Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • das Fahren unter Einfluss von Drogen, Medikamenten und/oder Alkohol

oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Dies sind nur einige wenige Beispiele, aber ständig Bereiche unserer Tätigkeit im Verkehrsstrafrecht.

Das Verkehrszivilrecht
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Das Verkehrsverwaltungsrecht / Führerscheinrecht

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