Verkehrsverwaltungsrecht / Führerscheinrecht

Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht versteht man den gesamten Bereich, der die Ortsveränderung von Personen und Gütern beschreibt.

Er ist sehr breit gefächert. Man unterscheidet zwischen

  • dem Verkehrszivilrecht
  • dem Verkehrsstrafrecht
  • dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
  • dem Verkehrsverwaltungsrecht

Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich beispielsweise mit dem Führerscheinrecht, also der

  • Erteilung und Entziehung von Fahrerlaubnissen / Führerscheinen

In diesen Bereich fallen auch diverse Anordnungen, wie zum Beispiel die Anordnung der

  • Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU)

Eine große Rolle spielen hier die Fahrerlaubnisverordnung aber auch begangene Ordnungswidrigkeiten. Häufig kommt es auch zum Streit über die

  • Anerkennung von ausländischen Führerscheinen

Die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr ist in allen Ländern der Welt (häufig sehr unterschiedlich) gesetzlich geregelt. Sie bezeichnet das Zulassungsverfahren für Verkehrsteilnehmer und das von Fahrzeugen und deren Teilen am öffentlichen Straßenverkehr.

Das Verkehrszivilrecht
Das Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

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