Verkehrszivilrecht
Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht versteht man den gesamten Bereich, der die Ortsveränderung von Personen und Gütern beschreibt.
Er ist sehr breit gefächert. Man unterscheidet zwischen
- dem Verkehrszivilrecht
- dem Verkehrsstrafrecht
- dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- dem Verkehrsverwaltungsrecht
Das Verkehrszivilrecht regelt beispielsweise die Haftung der Beteiligten bei einem Verkehrsunfall. Sehr häufig kommt die Haftung mehrerer Beteiligter am Zustandekommen eines Verkehrsunfalls in Betracht. Wir regeln Ihre Ansprüche im Rahmen der
- Unfallregulierung (Personen- und Sachschäden)
aber auch das Recht der Beteiligten z.B.
- Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen (Kaufrecht)
- durchgeführte Reparaturen (Werksvertragsrecht)
- Es umfasst auch den Bereich des Leasings
Das Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Das Verkehrsverwaltungsrecht / Führerscheinrecht