Verkehrszivilrecht
Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht versteht man den gesamten Bereich, der die Ortsveränderung von Personen und Gütern beschreibt.
Vertragsrecht
Unter dem Begriff des Vertragsrechts werden üblicherweise die Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen von Verträgen ganz allgemein regeln.