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Rechtsgebiete

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ursprünglich als Schutzrecht des Arbeitnehmers entwickelt worden.


Es umfasst alle Regelungen, die sich auf die abhängig geleistete Arbeit beziehen. Der Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer das wichtigste Rechtsgeschäft und sichert seine wirtschaftliche Existenz. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.


Dabei beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:

  • Entwurf von individuellen Vertragsgestaltungen

  • taktisches Verhalten und Vorgehensweise im Vorfeld einer Kündigung

  • Beratung bei der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; dazu gehören

  • Aufhebungsverträge und Abfindungsregelungen und Sperrfristen beim Bezug von Arbeitslosengeld

  • Vertretung im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht

  • Arbeitsrechtliche Beratung im Insolvenzverfahren

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Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.


Es regelt aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie die Vormundschaft, die Pflegschaft und rechtliche Betreuung.


In der Praxis beschäftigen wir uns häufig mit Beratungen vor und anlässlich von

  • Ehescheidungen und allen damit zusammenhängenden Fragen so z.B. Folgesachen

  • die Ehewohnung und den Hausrat

  • den Zugewinn (Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte)

  • den Versorgungsausgleich (Rentenfragen)

  • alle Fragen des Unterhaltes für Ehegatten, für minderjährige und volljährige Kinder oder auch für den Unterhalt von Eltern

  • schließlich auch mit Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs mit minderjährigen Kindern.

Wir möchten für unsere Mandanten erreichen, dass im Falle von Trennung oder Scheidung möglichst konfliktfrei ein sachgerechtes Ergebnis erzielt wird.

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Jagdrecht

Rechtsanwalt Grossek ist aktiver Jäger und passionierter Hundeführer. Er betreut in unserer Kanzlei die Bereiche Jagd- und Waffenrecht.


Er verfügt über Detailkenntnisse, die dem nicht jagdrechtlich vorgebildeten Anwalt regelmäßig fremd sind. So sollte der Anwalt z.B. darauf hinweisen, daß eine strafrechtliche Verurteilung zu 60 Tagessätzen zwar nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird, aber regelmäßig zu einem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse und des Jagdscheines führt.


Wir beschäftigen uns zudem mit folgenden Themen:

  • Jagdrecht, insbesondere Jagdausübungsrecht und daraus abgeleitete Ansprüche

  • Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen; Jagdpachtminderungen

  • Störungen der Rechtsbeziehungen zu den Jagdpächtern

  • außerordentliche Kündigung des Jagdpachtvertrages

  • Rechtsfragen rund um den Jagdschein (Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung, etc.) einschließlich Abwehr behördlich angeordneten Entzugs einer jagd- oder waffenrechtlichen Erlaubnis und der Anordnung der Unbrauchbarmachung der Waffen oder Überlassung der Waffen an die Sicherheitsbehörden zur Verwahrung

  • Mitwirkung bei der Erarbeitung und Gestaltung von Abschussplänen bzw. Jagdbeschränkungen- Wild- und Jagdschadensangelegenheiten

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Kaufrecht

Unter dem Begriff des „Kaufrechts“ versteht man die Zusammenfassung von Regeln, die das Zustandekommen von Kaufverträgen regeln.


Der Kaufvertrag ist das am häufigsten vorkommende Rechtsgeschäft, also der Austausch von Waren gegen Geld. Kaufverträge können mündlich oder schriftlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten der Vertragsparteien geregelt werden.


Ein Kaufvertrag besteht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen, die man als Angebot einerseits und Annahme andererseits bezeichnet. Der Verkäufer verpflichtet sich die Kaufsache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum daran zu verschaffen, während sich der Käufer verpflichtet die Kaufsache abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen.


Probleme tauchen meistens dann auf, wenn die Kaufsache Mängel aufweist oder nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.

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Mietrecht

Die Miete einer Wohnung stellt einen wichtigen Bereich des täglichen Lebens dar.


Wir alle benötigen ein Dach über dem Kopf. Daher kommen die meisten Menschen sehr schnell mit der Wohnraummiete in Kontakt. Die Probleme im Mietrecht sind vielfältig und die Rechtsprechung entwickelt sich schnell. Es ist oft erforderlich schnell zu entscheiden, denn Zeit ist Geld. Eine rasche Reaktion hilft, größeren Schaden abzuwenden oder zu vermeiden.


Wer bei Eigenbedarf und Räumungsklage einen Fehler macht, verliert den Prozess. Auch als Mieter gilt es rechtzeitig zu reagieren, so etwa bei Mängeln der Wohnung. Ob und in welcher Höhe z.B. eine Minderung gerechtfertigt ist, auch hierüber beraten wir Sie gerne und vertreten Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Wir beraten Sie bei

  • inhaltlicher Gestaltung des Mietvertrages

  • Mängeln der Mietsache

  • Betriebskostenabrechungen

  • Schönheitsreparaturen

  • Räumungsklage / Zwangsräumung

  • Nachbarschaftsrecht

Die Miete hat auch im Bereich des Geschäftsverkehrs eine erhebliche Bedeutung. Der Gewerbetreibende benötigt Büroräume, Geschäftsräume, Einzelhandelsflächen oder Lagerraume. Anders als bei der Wohnraummiete ist die Gewerberaummiete in ihrem Mieterschutz wesentlich schwächer ausgestaltet.


Dies hängt damit zusammen, dass man im Geschäftsleben davon ausgeht, dass der Mieter ausreichend fachkundig ist bzw. fachkundigen Rat einholt, um seine Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zu kennen oder in Erfahrung zu bringen. In der Realität ist dies allerdings nicht der Fall mit oftmals fatalen wirtschaftlichen Folgen.

  • Nebenkosten / Betriebskosten

  • Betriebspflicht

  • Firmenschilder

  • Reklame / Werbung

  • Untervermietung / Untermiete

  • Renovierung / Schönheitsreparaturen

  • Konkurrenzschutz

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Strafrecht

Die effektive Verteidigung in einem Strafverfahren beginnt bereits im Ermittlungsverfahren.


Dort wird die Grundlage für ein erfolgreich abgeschlossenes Strafverfahren geschaffen. Sie sollten keine voreiligen Erklärungen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen bevor der Anwalt die Ermittlungsakte eingesehen hat. Dies gilt erst recht, wenn Sie der Auffassung sind eine schwierige Situation wie eine Durchsuchung oder Festnahme durch eine schnelle Erklärung abwenden zu können. Eine voreilige Aussage kann später fatale Folgen haben.


Wir vertreten Sie umfassend von der Abgabe einer etwaig gebotenen Aussage im Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in der Hauptverhandlung und ggf. Berufung oder Revision.


Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind hier:

  • Verteidigung gegen Tatvorwürfe nach dem Strafgesetzbuch

  • Steuerstrafrecht

  • Verteidigung verkehrstrafrechtlicher Verstöße

  • Betäubungsmittelstrafrecht

  • Jugendstrafrecht

Wir vertreten Mandanten im Falle der Inhaftierung auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten, Auslandsbesuche sind selbstverständlich möglich. Wir dürfen als Rechtsanwalt in Strafsachen an allen deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof auftreten. Wir treten selbstverständlich auch als Pflichtverteidiger auf.

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Verkehrsrecht

Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht versteht man den gesamten Bereich, der die Ortsveränderung von Personen und Gütern beschreibt.


Er ist sehr breit gefächert. Man unterscheidet zwischen

  • dem Verkehrszivilrecht

  • dem Verkehrsstrafrecht

  • dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

  • dem Verkehrsverwaltungsrecht

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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen und wird zugleich für den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.


Ein Versicherungsvertrag wir typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass der Versicherte verpflichtet ist Beiträge als Prämien an die Versicherung zu zahlen, während diese für den Fall des Schadenseintritts die Regulierung übernimmt.


Die Hauptanwendungsbereiche in der anwaltlichen Tätigkeit liegen im Recht der privaten Personenversicherung also in den Bereichen

  • Lebensversicherung

  • Krankenversicherung

  • Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Reiserücktritts- oder Reisegepäckversicherung

  • Haftpflichtversicherungsrecht, z.B. das Recht der Pflichtversicherung wie z.B. der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

  • Private Haftpflicht-, betriebliche Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung

  • Rechtsschutzversicherung.

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